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   LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94   

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https://dejure.org/1995,4635
LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94 (https://dejure.org/1995,4635)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.06.1995 - 7 Sa 147/94 (https://dejure.org/1995,4635)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 7 Sa 147/94 (https://dejure.org/1995,4635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Universität; Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass grundsätzlich ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG gegeben ist, wenn im öffentlichen Dienst durch den Haushaltsplan bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Dienststellen oder Betriebe gestrichen werden oder wenn im Zuge allgemeiner Einsparungsbemühungen organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die dazu führen, dass bestimmte Stellen entfallen; denn wenn eine bestimmte Personalstelle gestrichen wird, ist davon auszugehen, dass diese konkrete Stelle entbehrlich ist und deshalb nicht mehr bestehen soll (BAG, Urteil vom 3.5.1978 - 4 AZR 698/76 -, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Aufstellung des Stellenplanes ist eine gestaltende Entscheidung der Arbeitgeberin, die von den Gerichten für Arbeitssachen als solche ohne weitere Nachprüfung hinzunehmen ist (BAG, Urteil vom 3.5.1978, aaO., mit weiteren Nachweisen; Hueck/von Hoyningen-Huene, Kündigungsschutzgesetz , 11. Aufl. 1992, Rdn. 378 und 379 zu § 1, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
    Aus den von ihm in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.4.1991 - 1 BvR 1341/90 -, AP Nr. 70 zu Art. 12 GG = BVerfGE 84, 133 ; Urteil vom 10.3.1992 - 1 BvR 454/91 u.a. -, AP Nr. 1 zu Art. 38 Einigungsvertrag ) ergibt sich nicht, dass die dort unter anderem genannten älteren Arbeitnehmer in besonderer Weise gegen betriebsbedingte Kündigungen geschützt werden müssten.
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
    Aus den von ihm in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.4.1991 - 1 BvR 1341/90 -, AP Nr. 70 zu Art. 12 GG = BVerfGE 84, 133 ; Urteil vom 10.3.1992 - 1 BvR 454/91 u.a. -, AP Nr. 1 zu Art. 38 Einigungsvertrag ) ergibt sich nicht, dass die dort unter anderem genannten älteren Arbeitnehmer in besonderer Weise gegen betriebsbedingte Kündigungen geschützt werden müssten.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85

    Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung

    Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
    Die Tätigkeit eines Lektors, der sich zu habilitieren versucht und der Vorlesungen am Fachbereich Mathematik einer Universität hält, ist jedenfalls vorwiegend wissenschaftlich tätig (für Lektoren ebenso: BVerwG, Beschluss vom 7.10.1988 - 6 P 30.85 -, in: Der Personalrat 1989, 47 f.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass grundsätzlich ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG gegeben ist, wenn im öffentlichen Dienst durch den Haushaltsplan bestimmte, nach sachlichen Merkmalen bezeichnete Stellen für Dienststellen oder Betriebe gestrichen werden oder wenn im Zuge allgemeiner Einsparungsbemühungen organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die dazu führen, dass bestimmte Stellen entfallen; denn wenn eine bestimmte Personalstelle gestrichen wird, ist davon auszugehen, dass diese konkrete Stelle entbehrlich ist und deshalb nicht mehr bestehen soll (BAG, Urteil vom 3.5.1978 - 4 AZR 698/76 -, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Berlin, 22.06.1995 - 7 Sa 147/94
    Die Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung und des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gehört zum gesetzlichen Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchG (BAG, Urteil vom 20.10.1954 - 1 AZR 193/54 -, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG ).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 681/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 1995 - 7 Sa 147/94 - aufgehoben.
  • LAG Berlin, 12.09.1996 - 7 Sa 43/96
    Wegen des gesamten bisherigen Sach- und Streitstandes wird auf die Tatbestände und Entscheidungsgründe der im Laufe dieses Rechtsstreits ergangenen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.10.1994 - 96 Ca 11700/94 -, des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22.06.1995 - 7 Sa 147/94 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.1996 - 2 AZR 681/95 - verwiesen.
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